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Bericht aus der Kirchenpflege

Die Kirchenpflege informiert Sie auf dieser Seite über aktuelle Anlässe, Geschehnisse und vieles mehr, das für Sie interessant ist.


Beschluss aus der Sitzung der Kirchenpflege vom 22. April 2026

Die Kirchenpflege der reformierten Kirchgemeinde Breite hat an ihrer Sitzung vom 22. April 2026 folgenden Beschluss gefasst:

Ersatz der Heizungsanlage im Kirchgemeindehaus an der Gerlisbergstrasse 4 in Bassersdorf durch eine Luft-Wärmepumpe.

Der Auftrag wird an die Firma Weiss + Hagen AG in Bassersdorf vergeben.

Hierfür wird ein Kredit von CHF 66’000.- bewilligt. Die Ausgabe wird als gebundene Ausgabe behandelt und in der Investitionsrechnung geführt.

Der Protokollauszug mit dem gefassten Beschluss liegt während 30 Tagen ab Veröffentlichung in der Administration der reformierten Kirchgemeinde Breite, Lindauerstrasse 1, Nürensdorf, zur Einsicht auf (nach vorgängiger Terminvereinbarung).

Gegen den Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften sowie aus anderen Rechtsgründen innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach,
Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel b. Bülach, erhoben werden.

Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen; Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens trägt die unterliegende Partei.

Nürensdorf, 30. April 2026


Läutordnung

Die Kirchenpflege wurde in der Vergangenheit immer wieder angefragt, ob das Läuten der Kirchenglocken um 6 Uhr in der Früh nicht auf 7 Uhr verschoben werden könnte. Viele Menschen fühlen sich vom frühen Läuten gestört. In letzter Zeit wurde in verschiedenen Gemeinden die Läutordnung angepasst, z.T. auch durch Gerichtsentscheide.

Das hat die Kirchenpflege bewogen, die Läutordnung auf den 1. Januar 2018 ebenfalls anzupassen, so dass die Glocken während der ganzen Woche erst um 7 Uhr läuten.
Die Kirchenpflege hofft, so dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.


Neuerungen Gemeindegesetz

Im neuen Gemeindegesetz (in Kraft ab 1.1.2018) wird es «Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes» in dieser Form nicht mehr geben.
Neu ist es §17. Diese Anfragen müssen spätestens 10 Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden und müssen spätestens einen Tag vor der Versammlung schriftlich beantwortet werden. Neu kann darüber auf Verlangen der Versammlung diskutiert werden.



Visitation

Einmal pro Amtsdauer findet eine Visitation der Behördentätigkeit durch die Bezirkskirchenpflege (BKP) statt.
Am 31. Oktober besuchten Vertreterinnen der Bezirkskirchenpflege unsere Kirchgemeinde. Sie stellten grundsätzlich eine zweckmässige Kirchgemeinde-Organisation und eine ordnungsgemässe Geschäftsführung fest.
Die BKP beschliesst: Vom Ergebnis der Visitation wird in Anerkennung und unter Verdankung der von Behörden und Personal geleisteten Dienste Kenntnis genommen.
Ebenfalls hat die BKP beschlossen, dass von der Jahresrechnung 2016 gestützt auf stichprobenweise Prüfungen auf formelle Vollständigkeit und Rechtmässigkeit Vormerk genommen wird.
An dieser Stelle danken wir der Bezirkskirchenpflege für die Visitation und die Prüfung der Jahresrechnung, sowie die Unterstützung während der Amtszeit.

Die Kirchenpflege


Die Bestätigung der Stillen Wahlen unserer Pfarrerpersonen finden Sie hier.
2023:» Bestätigung der Stillen Wahlen

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