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Kirchgemeinde-Versammlung

Dienstag, 9. Juni 2026 um 19.00 Uhr im Zentrumsbau Nürensdorf, Lindauerstrasse 1

Wir laden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie Gäste ganz herzlich zur Teilnahme an dieser Kirchgemeindeversammlung ein.

1. Genehmigung der Jahresrechnung und Sonderrechnungen 2025

2. Kenntnisnahme des Jahresberichts 2025

3. Genehmigung der Bauabrechnung Sanierung Technik Kirche Lindau

4. Wahl der Rechnungsprüfungskommission, Legislatur 2026 bis 2030

Zur Wahl stellen sich:

  • Rolf Baltensperger, Bassersdorf
  • Alexander Daneschwar, Lindau
  • Heinrich Heider, Tagelswangen
  • Peter Hutter, Tagelswangen
  • Christine Knecht, Bassersdorf

5. Wahl des Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission, Legislatur 2026 bis 2030

Zur Wahl stellt sich:

  • Peter Hutter, Tagelswangen

6. Erweiterung des Auftrags für die Pfarrwahlkommission

7. Anfragen gemäss §17 des Gemeindegesetzes

Anschliessend an die Kirchgemeindeversammlung laden wir Sie herzlich zu einem kleinen Imbiss ein. Dieser wird als «Teilete» gestaltet, bei der alle etwas zum Essen mitbringen und miteinander teilen. Die Getränke werden von der Kirchgemeinde zur Verfügung gestellt.

Die Akten liegen ab dem 5. Mai 2026 im Sekretariat der Reformierten Kirchgemeinde Breite,
Lindauerstrasse 1 in Nürensdorf auf. Eine Einsicht ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Jahresrechnung sowie die Anträge werden ab diesem Datum zusätzlich auf unserer Webseite www.ref-breite.ch veröffentlicht.

Anfragen gemäss §17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Reformierten Kirchenpflege Breite einzureichen.

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die ihren politischen Wohnsitz in den Gemeinden der Reformierten Kirchgemeinde Breite innehaben, das 16. Altersjahr vollendet haben und deren Stimmrecht nicht entzogen ist.

Wählbar sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die ihren Wohnsitz in den Gemeinden der Reformierten Kirchgemeinde Breite haben, das 18. Altersjahr erreicht haben und deren Stimmrecht nicht entzogen ist.